Rechtliches, AGB und Verträge für Immobilienauktionen

Wichtige Informationen für die Beteiligung an der Auktion und deren Ablauf für alle Mitbieter –

bis hin zur vertraglichen Abwicklung für den Meistbietenden

Sie haben sich entschieden, an der Auktion für eines der angebotenen Auktionsobjekte teilzunehmen. Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich, Schritt für Schritt, zu Ihrem Ziel zu gelangen, Ihre Wunschimmobilie auch zum Eigentum zu erhalten.

Wie immer, sind natürlich einige Punkte nacheinander abzuarbeiten. Zunächst sollten Sie über alle Details zur Auktion und auch alle Voraussetzungen Bescheid wissen, um an der Auktion erfolgreich mitzubieten. 

Über die einzelnen Möglichkeiten des Mitbietens werden wir Sie noch später informieren.

Sie sollten natürlich wissen, dass neben dem Meistgebot (Kaufpreis) auch noch Nebenkosten anfallen, die der Meistbietende, der den Zuschlag erhält, zu begleichen hat.

Notarkosten und Kosten für die Grundbuch­bearbeitung

Der Meistbietende (Käufer) hat die Notarkosten für die Beurkundung und die vertragliche Abwicklung gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an den beurkundenden Notar zu entrichten. Hinzu kommen die Gebühren beim Grundbuchamt (Amtsgericht) für die Eintragungen, u.a. des Eigentumswechsels. Kosten und Gebühren für die Löschung von Alteinträgen im Grundbuch hat der Veräußerer zu leisten.

Grunderwerb­steuer

Mit jeder Kaufabwicklung (Beurkundung) ab einem Kaufpreis von EUR 2.500, — fällt auch eine Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich. In NRW beträgt die Grunderwerbsteuer 6,50 % vom Kaufpreis. Die Grunderwerbsteuer ist vom Meistbietenden (Käufer) zu zahlen. Die Steuersätze der anderen Bundesländer nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Auktions-Aufgeld (Courtage)

Das Auktionshaus erhält für die Einbringung und Aufbereitung der Auktionsobjekte sowie die Durchführung der Auktion als Veranstalter und Dienstleister als Honorar ein Aufgeld. Mit dem Zuschlag hat der Meistbietende (Käufer) an das Auktionshaus dieses Aufgeld (Courtage) zu zahlen. Das Aufgeld ist gestaffelt und berechnet sich mit einem Prozentsatz von der Höhe des Meistgebotes (Kaufpreis) und beträgt:

bis zu einem Meistgebot von EUR 19.999,-  17,85%
ab einem Meistgebot von EUR 20.000,- bis EUR 49.999,- 11,90%
von EUR 50.000,- bis EUR 99.999,- 9,52%
ab EUR 100.000,–  7,14%

Der v.g. Prozentsatz beinhalt bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Das Aufgeld ist vom Meistbietenden (Käufer) am Tage der Auktion zu entrichten.

Bietungs­sicherheit

Zudem hat der Meistbietende (Käufer) bei unseren Auktionen eine Bietungssicherheit von 10% des Meistgebotes, mindestens EUR 2.000,– am Tage der Auktion zu zahlen. Ausländische Meistbietende, ohne Aufenthalt oder Sitz in Deutschland, haben eine Bietungssicherheit von mindestens EUR 4.000,– zu erbringen. Die Leistung der Bietungssicherheit kann nur mit bankbestätigtem Scheck eines der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) unterliegenden Kreditinstituts erfolgen. Abweichungen zur Bietungssicherheit sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Auktionshauses bzw. des verantwortlichen Auktionators möglich.

Bei guter Bonität kann das Auktionshaus den Bieter von der Erbringung der Bietungssicherheit befreien. Hinsichtlich der Beantragung auf Befreiung von der Bietersicherheit setzen Sie sich mit uns in Verbindung und verwenden dazu den Teilnahmeantrag zur Auktion aus dem Download-Center.

Versteigerungs­bedingungen

Die Versteigerungsbedingungen treffen Regelungen, die für alle bei der Versteigerung erworbenen Auktionsobjekte gelten. Die aktuell gültigen Versteigerungsbedingungen sind in der notariellen Urkunde vom 02.09.2021 des Notars Dr. Bodo Walter Brandau in Essen beurkundet und niedergelegt. Den Text und Inhalt dieser Urkunde empfehlen wir Ihnen aus dem Download-Center sich herunterzuladen und ausführlich zu studieren. Zu Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Vergütung.

Hinweise der Notare

Die Notare  Dr. Mathias Klein und Michael Metzmacher begleiten die Auktionshaus Grundstücksbörse Rhein-Ruhr AG bei den Grundstücksauktionen im notariellen Verfahren. Sie sind während der Auktion anwesend und führen im Anschluss nach der Auktion auch die notarielle Beurkundung an Ort und Stelle durch.

Hierzu gibt es wichtige Informationen der Notare. Die Hinweise der Notare bitten wir genauestens zu lesen. Sie können die Hinweise der Notare von unserem Download-Center herunterladen. Zudem können sie jederzeit (auch vor der Auktion) telefonischen oder auch direkten persönlichen Kontakt mit den Notaren aufnehmen, um eventuelle Fragen, die sich Ihnen stellen, beantwortet zu bekommen.

Hinweise zum Geldwäsche­gesetz

Das Auktionshaus gehört zum Kreis der Verpflichteten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG). Der Gesetzgeber verpflichtet uns zur Prüfung verschiedener Identitäten und Sachverhalte. Hierzu zählen:

  • Prüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten (Nachweis durch Personalausweis / Reisepass – der Führerschein ist als Nachweisdokument nicht möglich),
  • Nach Identitätsfeststellung des Handelnden, in diesem Fall des Bietenden (Käufer) ist zu prüfen, für wen er konkret wirtschaftlich handelt, für sich oder für einen Dritten,
  • Beim Teilnehmer einer Auktion, der für eine inländische juristische Person (Gesellschaft etc.) handelt und bietet, ist zudem der aktuelle beglaubigten Handelsregisterauszug, die Vertretungsberechtigung und die Gesellschafterliste vorzulegen, um die wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 GwG bei einer Gesellschaftsbeteiligung oder Stimmrechtsregelung von über 25 % zu identifizieren. Gegebenenfalls ist auch der Auszug aus dem Transparenzregister vorzulegen.
  • Angabe des steuerlichen Identitätsmerkmal nach § 139 AO (steuerliche IDENT-Nummer oder Steuer-Nummer)

Die Prüfung der Identität erfolgt bei natürlichen Personen durch die Personaldokumente zur Feststellung von Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Nationalität der handelnden Person.

Auch bei Bietern, die schriftliche Gebote und/oder Telefonangebote abgeben, hat das Auktionshaus die Identitäten und wirtschaftliche Zuordnungen sorgfältig zu prüfen.

Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass für Sie als Bieter gesetzlich eine Mitwirkungspflicht besteht, dem Auktionshaus alle diesbezüglichen Informationen zu erteilen und die erforderlichen Dokumente bereitzustellen. Alle Informationen und Dokumente sind 5 Jahre vom Auktionshaus aufzubewahren.

Weitere Hinweise sind aus den „Informationen zum Geldwäschegesetz“ zu entnehmen, welche Sie als Dokument aus dem Download-Center herunterladen können.

Ferner wird auf die Ausführungen der Notare zum Thema Geldwäschegesetz in den „Hinweisen der Notare“ wird ausdrücklich verwiesen.

Wie können Sie an der Auktion teilnehmen und wie läuft alles ab?

Zu allererst studieren Sie bitte die Darstellungen und Mitteilungen zum Auktionsobjekt im Auktionskatalog und fordern ein ausführliches Objekt-Exposé beim Auktionshaus an. Mit dem Objekt-Exposé erhalten Sie weitere wichtige Informationen und Unterlagen zu Verträgen, Grundbuch etc. zum Auktionsobjekt. Rückfragen können Sie jederzeit telefonisch oder per Mail unter Angabe der Objekt-Nummer an das Auktionshaus richten. 

Besichtigungen der Auktionsobjekte sind nach Terminabsprache möglich.

Prüfen Sie vorab Ihre Finanzierungsmöglichkeiten, eventuell durch ein Vorgespräch mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzierungsberater zwecks Sicherstellung eventuell späterer Finanzierung.

Der weitere Schritt wäre dann die Vorgebotsabgabe. Eine Teilnahme an der Auktion ist Ihnen neben der persönlichen Anwesenheit, nämlich auch per Anweisung an das Auktionshaus mittels Vorgebotsabgabe (schriftliches Gebot und Vollmacht) oder auch per Telefon (Vorgebotsabgabe und Telefonzulassung) als Mitbieter möglich. Allerdings ist in den letzten beiden Fällen zwingend die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Auktionshaus erforderlich, um dann eine schriftliche Vereinbarung zwischen unserem Auktionshaus und Ihnen zu treffen.

Hierzu verwenden Sie bitte unseren Vordruck Teilnahmeantrag zur Auktion, den Sie aus dem Download-Center herunterladen können. Senden Sie diesen Vordruck ausgefüllt an das Auktionshaus, entweder per FAX oder unter gebote@agb-rr.de per Mail. Ein Mitarbeiter des Auktionshaus setzt sich dann umgehend zur weiteren Absprache und Vereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

An der Auktion können Sie natürlich persönlich teilnehmen. Mittels Vollmacht geht auch die Teilnahme für einen Dritten. Hier sind allerdings auch die Legitimationsunterlagen des Dritten, für den geboten wird, vorzulegen. Sie erhalten nach Ihrer persönlichen Legitimation eine Bieternummer. Mit dieser Bieternummer können Sie Ihr Gebot per Handzeichen und Aufruf des Auktionators zum Auktionsobjekt abgeben.

Achten Sie genau auf den Auslobungstext zum jeweiligen Auktionsobjekt, den der Auktionator vor Aufruf zur Abgabe von Geboten im Auktionsraum vorliest und bekannt gibt. Es ist möglich, dass sich zwischen der Katalogveröffentlichung, der Übersendung des Objekt-Exposé und dem Auktionstermin noch Daten und Inhalte zum Auktionsobjekt ändern. Maßgeblich für ihre Gebotsabgabe ist nur der Auslobungstext, der in der Auktion vom Auktionator vorgelesen und verkündet wird.

Kaufvertrag kommt durch den Zuschlag in der Immobilienauktion zustande

Mit dem Zuschlag des Auktionators für das Meistgebot in der Auktion an den Meistbietenden kommt der Kaufvertrag zustande! An Ort und Stelle, direkt nach der Auktion, in einem gesonderten Raum, wird dann die Auktionsbeglaubigung mit diesem Kaufvertrag in notarieller Form geschlossen und beurkundet.

Vertragsabwicklung nach Immobilienauktion

Muster-Kaufvertrag – Vertrags­abwicklung

In den vorstehenden Informationen haben wir Sie bereits auf die aktuell verbindlichen Versteigerungsbedingungen hingewiesen. Gleichzeitig können Sie gerne auch das für die Beurkundung verwendete Muster Zuschlagsprotokoll (Kaufvertrag) aus dem Download-Center herunterladen. Zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages gehören als Vertragsbestandteile: Die Versteigerungsbedingungen und der Auslobungstext. Wegen der Einheitlichkeit und auch der dem Auktionshaus erteilten Vollmacht des Einlieferers (Veräußerer) ist der Muster-Kaufvertrag inhaltlich nicht abänderbar.

Allerdings erteilen Ihnen die Notare, gerne aber auch Mitarbeiter des Auktionshauses, jederzeit Auskünfte und beantworten Ihnen Ihre Fragen zu den Inhalten des Muster-Kaufvertrages. Zögern Sie nicht, Ihre Fragen zu stellen.

Nach der Beurkundung am Auktionstag liegt die komplette weitere Abwicklung in den Händen der beurkundenden Notare. Sie überwachen den kompletten Vertragsvorgang, holen notwendige Genehmigungen ein, stellen die Anträge, u.a. beim Grundbuchamt. Der Meistbietende (Käufer) erhält dann mit der Übersendung der beurkundeten notariellen Urkunde vom Notar auch die direkte Ansprechpartnerin im Notariat benannt, falls Rückfragen zur Abwicklung bestehen oder Sie zudem noch Grundschuldbestellungen für Ihre finanzierenden Banken veranlassen wollen.

Zum guten Schluss der notwendige Hinweis, dass Sie erst mit der Umschreibung im Grundbuch neuer Eigentümer der Immobilie werden. Dann ist der Immobilienkauf geschafft und das mit unserer tatkräftigen Unterstützung.

Finden Sie hier alle wichtigen Unterlagen im Download-Center

Wir stellen Ihnen die Unterlagen und Dokumente, wie in den vorstehenden Darstellungen erwähnt, hier im Download-Center als PDF-Dateien gerne zur Verfügung: